Gas

Jeder Verbraucher mit einem eigenen Gaszähler kann seinen Gasversorger frei wählen und bei einem Wechsel Geld sparen. Wir bieten mehr Service, faire Tarife und persönliche Betreuung für Privathaushalte und Gewerbekunden.

Sie benötigen Flüssiggas für Ihren eigenen Tank und wollen den aktuellen Flüssiggaspreis wissen?

Sie planen Ihre Heizung auf Flüssiggas umzustellen und benötigen einen Tank?

Dann zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gerne eine Lösung zu finden und freuen uns auf Ihre Anfrage.

 

Ihre Vorteile bei einem Wechsel zu uns:

Sichere Gaslieferung | Wechselformalitäten erledigen wir für Sie | Keine Wechselgebühren | Keine versteckte Kosten | Keine Hotlinegebühren | Keine Vorkasse | Persönliche Betreuung | Zuverlässige Versorgung | Faire Kündigungsfristen | Persönlicher Ansprechpartner vor Ort

Haben Sie Fragen?

Ihr Ansprechpartner:
Sebastian Knipper
02534-1009
knipper@weihermann.com

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© 2023 – Weihermann Energiehandel GmbH

Anfrage

Bitte füllen Sie dieses Formular vollständig aus. Ihre Angaben unterliegen unseren Datenschutzbestimmungen und werden nicht an Dritte weitergegeben.

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    Wie funktioniert die geplante Gaspreisbremse?

    Für private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gasverbrauch im Jahr, sowie für Vereine soll der Gaspreis bei 12 Cent (brutto) pro Kilowattstunde gedeckelt werden. Das heißt: Für ein Kontingent von 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs gilt der niedrigere Preis. Für den restlichen Verbrauch muss der normale Marktpreis gezahlt werden. Deshalb lohnt sich Energiesparen auch weiterhin.

    Eine befristete Gaspreisbremse soll ebenfalls der von den hohen Preisen betroffenen Industrie dabei helfen, Produktion und Beschäftigung zu sichern. Hier wird ab Januar 2023 der Netto-Arbeitspreis für die Kilowattstunde auf 7 Cent gedeckelt – für 70 Prozent des Gas-Verbrauchs. Auch hier gilt: Für den übrigen Verbrauch zahlen die Unternehmen den regulären Marktpreis. Diese Regelung gilt auch für Krankenhäuser.

    Ab wann gelten die Strom- und Gaspreisbremsen?

    Die Strompreisbremse gilt für alle Stromkundinnen und Stromkunden zu Beginn des Jahres 2023.

    Die Gas- und Wärmepreisbremse startet ab März 2023 und umfasst auch rückwirkend die Monate Januar und Februar.

     

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    Jeder Verbraucher mit einem eigenen Gaszähler kann seinen Gasversorger frei wählen und bei einem Wechsel Geld sparen. Wir bieten mehr Service, faire Tarife und persönliche Betreuung für Privathaushalte und Gewerbekunden.

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      Wie funktioniert die geplante Gaspreisbremse?

      Für private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gasverbrauch im Jahr, sowie für Vereine soll der Gaspreis bei 12 Cent (brutto) pro Kilowattstunde gedeckelt werden. Das heißt: Für ein Kontingent von 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs gilt der niedrigere Preis. Für den restlichen Verbrauch muss der normale Marktpreis gezahlt werden. Deshalb lohnt sich Energiesparen auch weiterhin.

      Eine befristete Gaspreisbremse soll ebenfalls der von den hohen Preisen betroffenen Industrie dabei helfen, Produktion und Beschäftigung zu sichern. Hier wird ab Januar 2023 der Netto-Arbeitspreis für die Kilowattstunde auf 7 Cent gedeckelt – für 70 Prozent des Gas-Verbrauchs. Auch hier gilt: Für den übrigen Verbrauch zahlen die Unternehmen den regulären Marktpreis. Diese Regelung gilt auch für Krankenhäuser.

      Ab wann gelten die Strom- und Gaspreisbremsen?

      Die Strompreisbremse gilt für alle Stromkundinnen und Stromkunden zu Beginn des Jahres 2023.

      Die Gas- und Wärmepreisbremse startet ab März 2023 und umfasst auch rückwirkend die Monate Januar und Februar.